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Grundlagen kommunales Mobilitätsmanagement

Die Kommunen spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, zusammen mit Partner*innen attraktive Alternativen zur alleinigen Autonutzung zu entwickeln. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Interdisziplinarität, frühe Beteiligungsverfahren und politisches Marketing erforderlich (vgl. FGSV 2014a: 28). Mit den „E Klima“ (2022) empfiehlt die FGSV zudem, nicht alle Verkehrsmittel gleich zu behandeln, sondern den Umweltverbund aus Nahmobilität und ÖPNV vorrangig zu behandeln.

Der Ansatz des Mobilitätsmanagements baut auf der Unterscheidung zwischen Verkehr auf der einen und Mobilität auf der anderen Seite auf. Diese Differenzierung eröffnet neue Handlungsfelder für die kommunale Verkehrspolitik. Siehe hierzu auch den Abschnitt 1.1 „Mobilität und Verkehr“ des Leitfadens.

Ein Meilenstein für das Mobilitätsmanagement in Deutschland ist die FGSV-Schrift „Empfehlungen zur Anwendung von Mobilitätsmanagement“.

Unter Mobilitätsmanagement wird dort die

„zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierten organisatorischen, informatorischen und beratenden Maßnahmen, ggf. auch unter Einbeziehung weiterer Akteur*innen über die Verkehrsplanung hinaus“

(Vgl. FGSV 2018: 5) verstanden.

Das bedeutet für die Verwaltungsarbeit konkret: Das Kommunale Mobilitätsmanagement koordiniert das Planen und Handeln der Fachstellen in der Kommunalverwaltung, die für Mobilität und Verkehr zuständig sind. Die Bemühungen dürfen dabei nicht vor Ämter- und Zuständigkeitsgrenzen Halt machen. Erforderlich ist ein fachbereichsübergreifender Abstimmungs- und Entscheidungsprozess, in dem Maßnahmen aus den Bereichen der Verkehrsplanung, des Bau- und Planungsrechts, der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Öffentlichkeitsarbeit, des Bürgerdialogs und des Dialogmarketings zu einer Gesamtstrategie des Mobilitätsmanagements zusammengeführt und realisiert werden.

Idealerweise werden mobilitätsbezogenes Wissen und geplante Maßnahmen in einer integrierten Gesamtstrategie, dem kommunalen Mobilitätskonzept, zusammengeführt und realisiert. Diese bisher nicht verpflichtend zu erstellenden Planwerke definieren außerdem den Infrastrukturbedarf und werden als Verkehrsentwicklungspläne, nach europäischem Standardaus als SUMP – Sustainable Urban Mobility Plans – bezeichnet. Dieser umfassende Ansatz folgt dem integrierenden Anspruch, Partizipation zu ermöglichen, Ziele festzulegen, Maßnahmen entsprechend umzusetzen, deren Wirkungen zu messen und dabei alle Akteur*innen und Maßnahmen in einem zielführenden Prozess miteinander zu verbinden (vgl. FGSV 2018: 5 ff.). Das folgende Bild zeigt typischerweise betroffene Fachbereiche und Aufgabengebiete.

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